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Kontaktaufnahme

Sollten Sie eine Beratung oder eine Psychotherapie in der Praxis wünschen, nehmen Sie hierzu bitte telefonisch Kontakt auf und vereinbaren zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch. In diesem Gespräch sollen beide Seiten, also Sie und ich, einen ersten Eindruck von den Problemen und der Person gewinnen, um dann über das weitere Vorgehen zu beraten und zu entscheiden.


Ablauf und Dauer

Falls Sie wünschen, werden weitere probatorische Sitzungen vereinbart, um über die Einleitung einer Therapie zu entscheiden: Hierzu wird eine sorgfältige Diagnostik durchgeführt und besprochen. Ebenso werden Ihre Anliegen und re Ziele geklärt sowie relevante Aspekte Ihrer Vorgeschichte erfasst. Parallel dazu erhalten Sie bereits jetzt erste Lösungsansätze, um Ihre akute Problematik zu entschärfen.

Sollten Sie sich für eine Therapie entscheiden, wird ein Antrag auf Kostenübernahme für eine Psychotherapie gestellt. Bei Bewilligung entstehen Ihnen dann keine Kosten für die Therapie. Siehe hierzu auch Kosten.

Die Dauer einer Therapie ist individuell unterschiedlich, es werden zunächst 12 oder 60 Stunden beantragt und genehmigt. Einige private Krankenkassen bieten auch ein vereinfachtes Verfahren mit zunächst nur 10 Therapiestunden an. Wie viele bewilligte Stunden Sie tatsächlich in Anspruch nehmen oder ob evtl. eine Verlängerung beantragt wird, wird erst im Verlauf der Therapie entschieden. Wichtig: Eine Kostenübernahme muß immer vorab bewilligt sein.

Die Therapiestunden finden in einem wöchentlichen bis 14-tägigen Rhythmus statt und dauern 50 Minuten.


Kosten

Private Krankenversicherung und Beihilfe: Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei einer vorliegenden Indikation vollständig und problemlos übernommen, da ich mit einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren arbeite und über alle erforderlichen Voraussetzungen dazu verfüge (siehe Person). Aufgrund von zahlreichen Einzeltarifen ist es jedoch ratsam, sich bereits vorab bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen und Ihren Versicherungsschutz dahingehend zu prüfen.

Gesetzliche Krankenversicherung: Mit dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) vom 1.1.1999 sind die gesetzl. Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für eine Psychotherapie bei Vorliegen einer Indikation zu übernehmen. Aufgrund der mir erteilten Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung (KVSH) kann ich Versicherte aller ges. Krankenkassen abrechnen. Dabei entstehen für Sie keinerlei Kosten oder Zuzahlungen.
Aber: Für nicht wahrgenommene oder zu kurzfristig abgesagte Termine (48-Stunden-Regel) entsteht ein von Ihnen privat zu tragendes Ausfallhonorar in Höhe von 68 €!

Selbstzahler: Selbstverständlich können die anfallende Kosten für die Therapie auch selber getragen werden. Oft spielen für diese Entscheidung persönliche Gründe eine Rolle. Die Kosten sind festgelegt in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und können im Internet oder bei mir in der Praxis eingesehen werden.

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